Einen Tag vor Weihnachten: Eine schwerbehinderte Rentnerin erhält „passend zum Fest“ die Räumungsklage der vhw zugestellt. Eine weitere Elisabewohnerin wird erstinstanzlich zur Räumung verurteilt – mittelfristig droht Obdachlosigkeit.
Einen Tag vor Heilig Abend wurde einer krebskranken, gehbehinderten Rentnerin eine Räumungsklage der vhw zugestellt, obwohl ihr Mietvertrag erst am Ende des Jahres ausläuft.
Außerdem erstritt die vhw ein erstinstanzliches Räumungsurteil gegen eine weitere Mieterin des Gebäudes am Elisabethgehölz in Hamburg-Hamm („ELISA“).
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Es ist aber zu befürchten, dass durch dieses Urteil ein sozial gefährliches Präjudiz gesetzt wird: Es ermöglicht nämlich einem Vermieter, seine Immobilie zu vernachlässigen, der Mieterschaft sodann „aus Sachzwängen“ zu kündigen und mit massiven öffentlichen Fördermitteln als „Ersatz“ weniger Wohnungen als bisher zu errichten.
Die betreffende Mieterin will das Urteil nicht hinnehmen und Berufung einlegen. Mutmaßlich deshalb wird ihr von dem von der VHW beauftragten Rechtsanwalt und CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Jörg Hamann mit immer neuen hergesuchten Gründen der Ausschluss aus der Genossenschaft angekündigt – verbunden mit denkbar kurzfristigen Aufforderungen „zur Stellungnahme“. Der Mieterin droht hierdurch Obdachlosigkeit.
Überhaupt gehen Mieter der VHW, die Position gegen den geplanten „Ersatzneubau“ beziehen, ein hohes persönliches Risiko ein. Mehrere Mitgliedervertreter, also diejenigen, die die Mieter aus ihrer Mitte wählten, um dem Vorstand ihre Wünsche und Erwartungen mitzuteilen, sahen sich dem Druck von Gerichtsverfahren ausgesetzt. Die Mitgliedervertreterin, die bei den letzten Vertreterwahlen die meisten Stimmen ihres Wahlbezirks erhielt, wurde sogar mehrfach vor Gericht zitiert.
Thomas Cirsovius
Simon Raabe